zurück oder nach vorne? - "weg mit hartz 4" reicht nicht!bisher beschränken sich die forderungen bei den protesten gegen die unter hartz 4 bekannte zusammenlegung von sozial- und arbeitslosenhilfe auf die parole "weg mit hartz 4!". die zusammenlegung von sozial- und arbeitslosenhilfe bedeutet für einen grossteil der arbeitslosen, speziell der älteren und der langzeitarbeitslosen, eine massive verschlechterung ihrer lebensbedingungen. doch es reicht nicht, einfach eine zurücknahme dieser bürgerlichen reform zu fordern. denn eine blosse zurücknahme bedeutet die wiederherstellung des alten zustands. der alte zustandbisher sind arbeitslosenhilfe und sozialhilfe getrennt. sozialhilfe wird von den kommunen gezahlt. es ist eine klassische (und sehr alte) staatliche wohlfahrt, die menschen in besonders schwierigen sozialen lagen das existenzminimum sichern soll. bezieher von sozialhilfe müssen sämtliche vermögensverhältnisse offen legen, sowohl ihre eigenen wie die ihrer verwandten und mitbewohner. das alles zusammen dient als grundlage zur berechnung der anspruchshöhe. nicht nur die eigenen einkünfte, ersparnisse und angelegten vermögen, sondern auch die der nächsten verwandten (vor allem ehepartner) und haushaltsangehörigen werden von zahlungen der kommune abgezogen, damit die berechtigten ja nicht mehr als das existenzminimum erhalten. dieses existenzminimum wird vom staat nach gesetzlichen grundlagen bestimmt. ein drittel der sozialhilfebezieher schätzt man als arbeitsfähig ein, könnte also dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen wie die arbeitslos gemeldeten. arbeitslosenhilfe wird vom arbeitsamt (jetzt bundesagentur für arbeit) bezahlt. aber das geld für diese hilfe kommt nicht aus den sozialbeiträgen, die den lohnabhängigen vom lohn abgezogen werden, sondern aus steuermitteln des bundes, die alle bürger zahlen. deswegen hat die arbeitslosenhilfe mit der arbeitslosenversicherung eigentlich nichts zu tun. es geht hier nicht um erworbene ansprüche aus geleisteten versicherungszahlungen wie beim arbeitslosengeld, sondern es handelt sich ebenso um eine staatliche leistung für bedürftige wie die sozialhilfe sie darstellt. aber im unterschied zur sozialhilfe berechnete sich die arbeitslosenhilfe prozentual nach der höhe des letzten verdienstes. je mehr man verdiente, desto mehr bekam man auch. für gutverdiener lag diese leistung also weit über dem staatlichen existenzminimum, für schlechte verdiener konnte sie auch darunter liegen, so dass das sozialamt zusätzlich zur arbeitslosenhilfe geld zahlen musste. die einkünfte von verwandten und ehepartnern wie mitbewohnern wurden nicht angerechnet, genausowenig wie erspartes und angelegtes vermögen, in welcher form auch immer. in der regel erhielt man arbeitslosenhilfe, wenn man länger als ein jahr arbeitslos war. für die bezieher sowohl von arbeitslosengeld wie auch von arbeitslosenhilfe galten bestimmte zumutbarkeitsregeln für die arbeiten, die sie annehmen mussten. ein arbeitsangebot der bundesagentur musste der ausbildung des arbeitslosen, dem bisherigen lohn und dem sozialen niveau entsprechen und durfte nicht unter dem örtlichen tarif liegen. der bisherige berufsstand musste also erhalten bleiben. da arbeitslosenhilfebezieher dem arbeitsmarkt zur verfügung standen und diese hilfe nach den selben grundsätzen wie das arbeitslosengeld berechnet wurde, lag es für den staat nahe, den beamten des arbeitsamtes die verwaltung dieser staatlichen leistung zu geben. offiziell aber ist das arbeitsamt eine selbstverwaltete sozialkasse der lohnabhängigen und ihrer arbeitgeber und keine staatliche behörde wie das sozialamt. nur wurde diese selbstverwaltung durch staatliche einmischung völlig ausgehöhlt und ist das papier nicht mehr wert, auf dem sie steht. deswegen sind die angestellten der bundesagentur verbeamtet, deswegen kann der staat dieses selbstverwaltungsorgan für seine eigenen aufgaben heranziehen und kräftig in den finanzen der versicherten herumpfuschen. die zusammenlegungdurch hartz 4 werden zum 1. januar 2005 arbeitslosen- und sozialhilfe zusammengelegt. alle arbeitslosen, die längere zeit (in der regel ein jahr) ohne arbeit sind und dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen, bekommen jetzt nicht mehr sozial- oder arbeitslosenhilfe, sondern das arbeitslosengeld 2. dieses wird im unterschied zum arbeitslosengeld nicht aus den sozialbeiträgen zur arbeitslosenversicherung, sondern aus steuern finanziert. damit tauchen ungefähr 300.000 ehemalige bezieher von sozialhilfe in der arbeitslosenstatistik auf. für die berechnung des arbeitslosengeldes 2 gelten im grundsatz die selben regeln wie früher für die sozialhilfe. also keine hilfe mehr nach höhe des früheren lohnes, alle vermögen aller verwandten und mitbewohner werden zur berechnung herangezogen, alle nicht "sittenwidrige" arbeit muss angenommen werden. das bedeutet für viele aus der arbeitslosenhilfe einen sozialen abstieg. vermutlich demonstrieren deswegen relativ viele gegen diese reform. für viele derjenigen, die aus der sozialhilfe kommen, ist das arbeitslosengeld 2 erstmal eine verbesserung ihrer lage. viele bekommen in den ersten jahren mehr kohle, sie haben einen anspruch auf arbeitsvermittlung und massnahmen zur besseren vermittelbarkeit, sie tauchen in der statistik auf. und noch mehr spricht gegen eine blosse zurücknahme dieser reform. für einen solidarischen kampf der lohnabhängigen ist eine rückkehr zur alten trennung von sozial- und arbeitslosenhilfe nicht wünschenswert. bisher waren die lohnabhängigen, die keine arbeit fanden und keine ansprüche mehr hatten in der arbeitsversicherung, in zwei stände gespalten. profiteure dieses systems waren die ehemaligen gutverdiener, die sich während ihrer arbeit etwas vermögen auf die seite schaffen konnten und deren leistungen auch nach jahren noch nach ihrem ehemals guten akademiker- bzw. facharbeiterlohn bemessen wurden. ältere arbeiter wurden von ihren unternehmern entsorgt, indem man sie bis zur rente in die arbeitshilfe verschob und die kosten der allgemeinheit aufbürdete. gleichzeitig betrieb der staat nebenbei noch etwas familienpolitik, indem eheleute besondere vorteile hatten beim bezug der arbeitslosenhilfe. diese "aristokratie unter den arbeitlosen" kann sich der staat nun nicht mehr leisten. alle arbeitlosen, die nicht mehr unter die arbeitslosenversicherung fallen, werden gleichbehandelt. diese gleichbehandlung aller arbeitslosen lohnabhängigen verordnet der staat aus finanzieller not. trotzdem könnte sie die solidarität unter den lohnabhängigen stärken, indem die bisher gut ausgebildeten (facharbeiter und akademiker) erfahren, was für die mehrheit der lohnabhängigen arbeitslosigkeit bedeutet, dass man sich nicht eine gutgepolsterte nische während der arbeitslosigkeit einrichten kann - meistens um bis zum rentenbezug zu überwintern -, sondern man gemeinsam wege suchen muss gegen dieses soziale grundübel der modernen warenproduktion, genannt arbeitslosigkeit. diese reform kann also folgen zeitigen, mit denen die herren von spd und union nicht rechnen, wirkliche solidarität unter den lohnabhängigen, indem wirkliche soziale spaltungen verschwinden. bürgerliche reform ...die einfache forderung nach rückkehr der guten alten zeit hilft also nicht mehr weiter. wer nicht nur populismus betreiben will, muss sich in diesem zusammenhang mit der frage beschäftigen, warum kapitalismus arbeitslosigkeit produziert, warum diese arbeitslosigkeit armut bedeuten muss in einer bürgerlichen gesellschaft und warum der bürgerliche staat die armutsversorgung und -verwaltung notwendig auf ein minimum reduzieren muss. der kampf der lohnabhängigen stösst hier an die grenzen der bürgerlichen wohlfahrt! aber auch ohne überwindung von arbeitslosigkeit und armut könnte man im kampf gegen hartz 4 mehr herausholen als ein zurück zu den alten zuständen. vier punkte sind hier zu nennen: erstens war es nie einsichtig, warum eine selbstverwaltete sozialkasse wie das arbeitsamt die verwaltungsarbeit für eine reine sozialleistung wie die arbeitslosenhilfe zugeschustert bekam. mit dem neuen gesetz tritt dieser misstand offen zutage. denn das arbeitslosengeld 2 hat keinerlei ähnlichkeit mehr mit dem arbeitslosengeld ausser den namen. es ist völlig der sozialhilfe angeglichen. deshalb muss auch der staat die organisation und verwaltung dieser sozialleistung wie bei der sozialhilfe übernehmen. zweitens entsprach schon bei der sozialhilfe die familienhaftung nicht einer modernen gesellschaft. ob man es gut findet oder nicht, in der bürgerlichen gesellschaft ist das individuum die grundeinheit. will man durch eine reform schon eine modernisierung des sozialstaats betreiben, dann bitte konsequent. jeder ist für sich selbst verantwortlich. vermögen und eigentum von verwandten, ehepartnern und mitbewohnern haben bei der berechnung der individuellen anspüche nichts verloren. damit erübrigen sich behördenbesuche zur feststellung einer lebensgemeinschaft. drittens kann man den staat sehr wohl fragen, was er mit dem durch diese reform ersparten geld macht. wird das bisher für arbeitslose aufgewendete geld weiterhin in diesem bereich ausgegeben oder findet eine umverteilung statt? könnte man nicht mit dem ersparten das bisherige "existenzminimum" neu berechnen und damit höher stufen? wonach berechnet sich heute dieses "existenzminimum"? ist das wirklich ein "existenzminimum" für eine fortgeschrittene bürgerliche gesellschaft? und viertens ist mit der aufhebung der berufsständischen zumutbarkeitskriterien nur noch ein kriterium für den verkauf der ware arbeitskraft übrig geblieben: der wert der ware arbeitskraft! jeder warenbesitzer verlangt im tausch den wert seiner ware, warum also nicht auch der anbieter der arbeitskraft? der wert dieser ware berechnet sich wie bei allen waren nach ihren herstellungskosten, kosten für geburt, gesundes aufwachsen und leben, erziehung, allgemeinbildung und berufsausbildung, für wiedererstellung und erhaltung der arbeitskraft und einem gesellschaftlichen leben nach ausscheiden aus der produktion. dieser wert der ware arbeitskraft muss - wie der wert jeder ware in der bürgerlichen gesellschaft - einklagbar sein. deshalb müssen die lohnabhängigen einen gesetzlichen mindestlohn erkämpfen in der höhe des werts ihrer ware. genauso braucht es einen gesetzlichen stundentag mit zwei freien tagen die woche. die einhaltung eines solchen gesetzes sollten am besten staatsunabhängige, selbstverwaltete inspektoren der lohnabhängigen überwachen. ... und mehr!das dürfte das maximum sein, was man in einer bürgerlichen gesellschaft fordern kann. damit wird man weder die arbeitslosigkeit noch die armut beseitigen oder vermindern. denn beides sind vom kapitalismus untrennbare erscheinungen. gegen armut und arbeitslosigkeit sowie ihre staatliche verwaltung muss man die ursachen dieser beiden sozialen verwüstungen, den ständigen trieb nach profiterhöhung der konkurrierenden kapitalisten beseitigen. dieses ist nur zu erreichen durch die aufhebung der lohnarbeit. die selbstverwaltung der sozialkassen und die kontrolle der arbeitsbedingungen durch die lohnabhängigen sind ein wichtiger schritt hin zu einer besseren gesellschaft. der nächste schritt wäre die selbstbestimmung aller arbeitenden in der wirtschaft, die selbstorganisation aller individuen in der gesellschaft und die selbstverwaltung aller gesellschaftsmitglieder in der "politik". überwindung von arbeitlosigkeit und damit zusammenhängender armut aber bringt erst die aufhebung des privateigentums an produktionsmitteln, ihre vergesellschaftung. diese moderne behebt die grundmängel der warenproduktion. voraussetzung zur erkämpfung einer solchen solidarischen gesellschaft ist das handeln der lohnarbeiter als lohnarbeiter und nicht als facharbeiter, vermögensbesitzer, ehestandsvertreter oder häuslebauer. solange der bürgerliche staat durch seine spezifische sozialpolitik die lohnabhängigen spaltet, wird dieser kampf gehemmt werden. 2004 |